Gemeinde Oftering
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Gebühren für die Vermietung von Räumlichkeiten der Gemeinde Oftering ab 01.01.2024
Caritative Veranstaltungen ohne Gewinnabsicht, deren gänzlicher Erlös einem nachgewiesenen guten Zweck zukommt, sind von den Mietkosten ausgenommen. Es fällt jedoch pro Veranstaltung ein Pauschalbetrag von € 43,00 für die Betriebskosten an.
Die Gebühren werden jeweils zu Beginn des nächstfolgenden Arbeitsjahres entsprechend der Änderung des von der Statistik Austria kundgemachten Verbraucherpreisindex gegenüber dem durchschnittlichen Index des vorangegangenen Kalenderjahres angepasst. Dabei ist nach mathematischen Rundungsregeln auf ganze Euro zu runden. Bei Beträgen unter 1 Euro soll auf eine Kommastelle gerundet werden.
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