Gemeinde Oftering
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Anlässlich der Erteilung von Baubewilligungen für den Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden, die durch eine öffentliche Verkehrsfläche der Gemeinde oder des Landes aufgeschlossen sind, hat der Grundeigentümer einen Beitrag zu den Straßenbaukosten zu entrichten.
Der Verkehrsflächenbeitrag wird unter anderem auch vorgeschrieben bei
Die Höhe errechnet sich wie folgt: Einheitssatz dzt. (72,00 EUR) x anrechenbare Straßenbreite (3,0 m) x Quadratwurzel der Bauplatzgröße
Ermäßigungen (bis zu 60 %) bei
Besteht die Straße zum Zeitpunkt des Baubeginns noch nicht, wird der Beitrag anlässlich der Errichtung der Verkehrsfläche vorgeschrieben.
Ausnahmen bestehen für: